Arbeitszeugnis

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Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder z. B. bei einem Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass seine Leistungen in einem umfassenden Zeugnis beurteilt werden.

Sie sind nun aber über den Bedeutungsgehalt von Ausführungen Ihres Arbeitgebers in Ihrem Zeugnis nicht im Klaren und befürchten ein „Nachtreten“ oder einen „Denkzettel“ der Arbeitgeberseite?

Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen mit einem versierten Fachanwaltsteam im Arbeitsrecht weiter und übersetzen die Zeugnissprache und Geheimcodes so, dass Sie verstehen, welche Note Ihr Zeugnis wirklich hat.

Unsere anwaltliche Beratungspraxis zeigt dabei, dass der Inhalt eines Arbeitszeugnisses von entscheidender Bedeutung für die weitere beruflich Laufbahn und die Karriere-Chancen eines Arbeitnehmers sind. Das Zeugnis ist deswegen in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen. Hinzu kommt, dass ein gutes Zeugnis nicht mit Geld zu kaufen ist. Anwaltliche Beratung ist mithin dringend geboten. Unserer im Arbeitsrecht erfahrenen Fachanwälte stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Verfolgen Sie auch unsere Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, schicken Sie uns gern eine E-mail (info@gssr.de) oder rufen uns an auf unserer Hotline für Arbeitsrecht: 0221-39924-20.

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