Wird dem WEG-Verwalter die von einem Miteigentümer erhobene Anfechtungsklage vom Gericht zugestellt, so ist er aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht berechtigt, die beklagten übrigen Wohnungseigentümer im Außenverhältnis umfassend zu vertreten und einen Rechtsanwalt mit der prozessualen Vertretung zu beauftragen.

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