Wer eine vermietete Immobilie erwirbt, tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Voreigentümers in bestehende Mietverhältnisse als Vermieter ein. Er übernimmt dabei alle Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers.
Sieht man einmal davon ab, dass Schriftformverstöße zur vorzeitigen Kündigung berechtigen und dem Ersteher in der Zwangsversteigerung ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zusteht, so ist es für potenzielle Erwerber wichtig zu wissen, welche Qualität das übernommene Mietverhältnis aufweist.
Im Rahmen der Due Diligence prüfen wir insbesondere, wie „zukunftssicher“ die übernommenen Verträge sind, z. B. in Hinblick auf die Mietpreisentwicklung.
Damit Investoren nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufen, empfiehlt es sich, die bestehenden Mietverträge vor dem Grundstückskauf einer intensiven Überprüfung zu unterziehen. Auf den ersten Blick werthaltige Mietverhältnisse können sich dabei schnell als unkalkulierbare Risiken herausstellen.
Wir unterstützen Investoren bei ihrer Entscheidung, eine vermietete Immobilie zu kaufen.