Rückbau-/Wiederherstellungsanspruch

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Hat ein Wohnungseigentümer durch den Anbau einer Terrassenüberdachung an die Außenfassade eigenmächtig eine bauliche Maßnahme vorgenommen, so stellt diese einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer dar, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert. Eine von dem Eigentümer angebotene finanzielle Entschädigung lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern soll die weiteren Miteigentümer lediglich zur Duldung bewegen.

Die Rückbau- und Wiederherstellungs- sowie Schadensersatzansprüche sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend zu machen. Wenn Sie Fragen zum Thema „Rückbau- und Wiederherstellungsanspruch“ haben, so rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.

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