Insolvenz im Bau- und Architektenrecht

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Infolge der Corona-Pandemie haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Zwar sind das Handwerk und der Dienstleistungssektor in Deutschland nicht unmittelbar von Verboten betroffen wie beispielsweise der Einzelhandel oder der Freizeit- und Vergnügungssektor. 

Im Rahmen dieser Verordnungen wurden jedoch unter anderem ein sogenanntes „Kontaktverbot“ verhängt, innereuropäische Grenzen sowie Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Zudem ist die Logistikbranche derzeit primär damit beschäftigt, den Bedarf an Lebens- und Hygieneartikeln zu decken.

Dies führ teils unmittelbar, zumindest aber mittelbar dazu, dass es zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf und damit verbundenen rechtliche Probleme kommt und zunehmend auch kommen wird: 

  • Nicht nur müssen sich mehr und mehr Arbeitskräfte sowie Architekten und Ingenieure um die Kinderbetreuung kümmern. 
  • Baustellen im europäischen Ausland können zudem nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen angefahren werden, da Grenzen geschlossen sind oder Grenzkontrollen durchgeführt werden, 
  • Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland fallen auf den Baustellen aus und
  • zunehmend fehlen dringend benötigte Baumaterialen.

Hierdurch sind eine Störung im Betriebsablauf und eine Bauzeitverzögerung meist unvermeidbar.

Im schlechtesten Fall könnte dies zu einer Insolvenz des Vertragspartners, also des Auftraggebers oder Auftragnehmers führen. Sollte dies drohen oder dieser Fall eingetreten sein, ist schnelle und sofortige Hilfe erforderlich!

Wir beraten Sie schnell und unbürokratisch, um den Schaden für Sie zu minimieren und zu begrenzen, insbesondere zu folgenden rechtlichen Fragen:

  • Kann der Bau- oder Architektenvertrag außerordentlich gekündigt werden?
  • Wie erhalte ich weitere Leistungen von dem Vertragspartner?
  • Welche Sofortmaßnahmen sind zu ergreifen?
  • Welche Ansprüche bestehen?
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