Mietprozesse

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Wir begleiten unsere Mandanten in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihrem Vertragspartner.

Die staatlichen Gerichte sind weiterhin besetzt, allerdings finden (gesetzlich zwingend erforderliche) mündliche Verhandlungen derzeit nur in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und in Strafsachen statt. Bereits angesetzte Verhandlungstermine wurden in allen regulären Zivilrechtsstreitigkeiten aufgehoben. Teilweise wurden neue Termine anberaumt, und zwar ab Mai 2020. Ob diese tatsächlich stattfinden, wird die weitere Entwicklung zeigen.

Alle Rechtssuchenden werden sich darauf einstellen müssen, dass die Durchsetzung eigener Rechte mit gerichtlicher Hilfe derzeit erheblich verzögert wird. Von einem „Stillstand der Rechtspflege“ kann gleichwohl keine Rede sein.

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