Taktische Vorgehensweise

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In diesen Tagen verhandeln viele Vertragsparteien über die weitere Handhabung des Mietverhältnisses. Im Fokus stehen dabei die Bemühungen des Mieters, von Zahlungspflichten ganz oder zumindest teilweise befreit zu werden.

Auch wenn für eine Minderung oder Anpassung der Miethöhe nicht zwingend eine Rechtsgrundlage bestehen muss, sind solche Verhandlungen oft lohnenswert. Auch Vermieter sorgen sich um die Solvenz ihrer Mieter und deren finanziellen Möglichkeiten, den Mietvertrag auch nach der Corona-Krise fortzusetzen. Nach unserer Erfahrung besteht daher zumeist eine gewisse Verhandlungsbereitschaft, insbesondere wenn zunächst eine Stundung der Miete, angestrebt wird, ohne dabei bereits andere Rechtsfragen zu klären. Gerade die in Verbänden organisierte Immobilienwirtschaft hat sich kürzlich zu solchen Zugeständnissen ausdrücklich bereiterklärt.

Nicht empfehlenswert ist es hingegen, die Mietzahlungen kommentarlos einzustellen, wie unlängst von einigen großen Einzelhandelsketten angekündigt wurde. Auch wenn die Kündigungsmöglichkeiten derzeit gesetzlich eingeschränkt sind, würde hierdurch das Verhandlungsklima und mithin auch die Chance auf eine interessengerechte Lösung verschlechtert. 

In jedem Falle sollte sich der Mieter im Falle fortgesetzter Zahlung die Möglichkeit der Rückforderung vorbehalten. Es wird nämlich noch viele Monate dauern, bis sich bei den Gerichten zu dieser Thematik eine einheitliche, und letztlich höchstrichterlich bestätigte Auffassung durchsetzt.

Bei privaten Vermietern von Gewerbeflächen gestalten sich solche Verhandlungen oftmals schwieriger, da Mietausfälle auch für diese schnell zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen können. Umso mehr ist daher hier eine einvernehmliche Regelung der Vertragsparteien anzustreben.

Vermieter, die einer Stundung von Mietforderungen zustimmen möchten, sollten mit ihren Mietern über eine Absicherung solcher Mietforderungen nachdenken, etwa durch Schuldbeitritte oder aber die Abtretung von Ansprüchen auf Entschädigung oder Soforthilfen gegen den Staat.

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