Störung im Betriebsablauf

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Infolge der Corona-Pandemie haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Zwar sind das Handwerk und der Dienstleistungssektor in Deutschland nicht unmittelbar von Verboten betroffen wie beispielsweise der Einzelhandel oder der Freizeit- und Vergnügungssektor. 

Im Rahmen dieser Verordnungen wurden jedoch unter anderem ein sogenanntes „Kontaktverbot“ verhängt, innereuropäische Grenzen sowie Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Zudem ist die Logistikbranche derzeit primär damit beschäftigt, den Bedarf an Lebens- und Hygieneartikeln zu decken.

Dies führ teils unmittelbar, zumindest aber mittelbar dazu, dass es zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf und damit verbundenen rechtliche Probleme kommt und zunehmend auch kommen wird:

  • Nicht nur müssen sich mehr und mehr Arbeitskräfte sowie Architekten und Ingenieure um die Kinderbetreuung kümmern. 
  • Baustellen im europäischen Ausland können zudem nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen angefahren werden, da Grenzen geschlossen sind oder Grenzkontrollen durchgeführt werden, 
  • Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland fallen auf den Baustellen aus und
  • zunehmend fehlen dringend benötigte Baumaterialen.

Hierdurch ist eine Störung im Betriebsablauf meist unvermeidbar.

Unter Störungen im Betriebsablauf sind sämtliche Einflüsse zu verstehen, die die geplante Bauausführung negativ beeinflussen. Erfasst sind sowohl interne, also aus dem Vertragsverhältnis, als auch externe, also von außerhalb herrührende, Störungen und Beeinflussungen gemeint. Häufig führt eine Störung im Betriebsablauf zu einer Bauzeitverzögerung.

Hieraus ergeben sich für Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure – also Auftragnehmer ‑ vielfältige rechtliche Fragen, nämlich u. a. 

  • Welche Rechte und Ansprüche bestehen bei einer Störung des Betriebsablaufs
  • Wie verhalten, wenn Materialien vom Vertragspartner Aufgrund Materialknappheit [Verlinkung Unterseite] oder logistischer Lieferprobleme [Verlinkung Unterseite] nicht mehr oder nicht rechtzeitig geliefert werden können?
  • Wie umgehen mit einer Vertragsstrafe?
  • Greifen die in den meisten Bau- und Architektenverträgen enthaltenen Klauseln zum Stichwort höhere Gewalt [Verlinkung Unterseite]?
  • Wie umgehen mit einer ordentlichen Kündigung oder einer außerordentlichen Kündigung des Bau- oder Architektenvertrags durch den Auftraggeber?

Auch für Auftraggeber und Bauherren stellen sich rechtliche Fragen, wenn auch aus der anderen Perspektive:

Vorsorge für die Zukunft:

Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten. Dies gilt gleichermaßen für Auftraggeber und Auftragnehmer.

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