WEG-Prozesse

Startseite » Rechtsgebiete » Corona Krise » WEG-Prozesse

Wir begleiten unsere Mandanten in zahlreichen wohnungseigentumsrechtlichen Gerichtsverfahren. Dabei geht es insbesondere um Zahlungsklagen der Gemeinschaft gegen säumige Miteigentümer, aber auch um Beschlussanfechtungsklagen i. S. d. § 46 WEG. Eine gerichtliche Beschlussanfechtung muss zwingend innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erfolgen und das Verfahren seitens des Klägers zügig betrieben werden. Sinn und Zweck ist es, baldmöglichst zu klären, ob der angegriffene Beschluss weiter gültig bleibt und auszuführen ist, oder ob er nichtig ist bzw. gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung verstößt und deshalb vom Gericht für ungültig zu erklären ist. 

Der Erhalt der Liquidität der Gemeinschaft bzw. die Rechtssicherheit bzgl. der Beschlusslage können derzeit aber prozessual kaum gefördert werden. Wegen der Corona-Krise finden kaum Gerichtsverhandlungen statt und viele Verwalter, Rechtsanwälte und Richter arbeiten vom Homeoffice aus. Bereits gerichtlich terminierte Verhandlungen werden i.d.R wieder abgesagt und zum Teil auf Termine im Herbst 2020 verschoben. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ sieht hierzu keine Übergangsregelungen vor. Alle Rechtssuchenden werden sich deshalb darauf einstellen müssen, dass die Durchsetzung eigener Rechte nur verzögert möglich ist. Die gesetzlich vorgesehenen und gerichtlich eingeräumten Fristen sind aber gleichwohl einzuhalten.

Kontakt aufnehmen