Infolge der Corona-Pandemie haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Zwar sind das Handwerk und der Dienstleistungssektor in Deutschland nicht unmittelbar von Verboten betroffen wie beispielsweise der Einzelhandel oder der Freizeit- und Vergnügungssektor.
Im Rahmen dieser Verordnungen wurden jedoch unter anderem ein sogenanntes „Kontaktverbot“ verhängt, innereuropäische Grenzen sowie Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Zudem ist die Logistikbranche derzeit primär damit beschäftigt, den Bedarf an Lebens- und Hygieneartikeln zu decken.
Probleme für die Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure = Auftragnehmer
Dies führ teils unmittelbar, zumindest aber mittelbar dazu, dass auch die Bauwirtschaft und die in dieser Branche tätigen Unternehmen und Freiberufler (z.B. Architekten und Ingenieure) teils erhebliche Nachteile erleiden und zukünftig wohl auch erleiden werden:
- Nicht nur können Arbeitskräfte oder Architekten und Ingenieure nicht weiter arbeiten, weil sie sich um die Kinderbetreuung kümmern müssen.
- Baustellen im europäischen Ausland können nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen angefahren werden, da Grenzen geschlossen sind oder Grenzkontrollen durchgeführt werden,
- Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland fallen auf den Baustellen aus,
- zunehmend fehlen dringend benötigte Baumaterialen und
- drohende oder eingetretene Insolvenz des Vertragspartners.
Hieraus ergeben sich für Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure – also Auftragnehmer ‑ vielfältige rechtliche Fragen, nämlich u. a.
- Welche Rechte und Ansprüche haben Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure bei Störungen im Betriebsablauf und hieraus resultierender Bauzeitverzögerungen?
- Wie verhalten, wenn Materialien vom Vertragspartner Aufgrund Materialknappheit oder logistischer Lieferprobleme [Verlinkung Unterseite] nicht mehr oder nicht rechtzeitig geliefert werden können?
- Wie umgehen mit einer Vertragsstrafe?
- Greifen die in den meisten Bau- und Architektenverträgen enthaltenen Klauseln zum Stichwort höhere Gewalt[Verlinkung Unterseite]?
- Wie umgehen mit einer ordentlichen Kündigung oder einer außerordentlichen Kündigung des Bau- oder Architektenvertrags durch den Auftraggeber?
- Sofortmaßnahmen bei der drohenden oder eingetretenen Insolvenz des Vertragspartners.
Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten.
Probleme für Auftraggeber und Bauherren durch die Corona-Krise
Auch Auftraggeber und insbesondere private Bauherren haben mit erheblichen tatsächlichen und damit auch rechtlichen Problemen zu rechnen. Privates Baurecht
Auch Auftraggeber und insbesondere private Bauherren haben mit erheblichen tatsächlichen und damit auch rechtlichen Problemen zu rechnen. Privates Baurecht und öffentliches Baurecht sind dabei gleichermaßen betroffen:
Typische Probleme im privaten Baurecht:
- Wie verhalten, wenn das beauftragte Bauunternehmer nicht mehr leistet?
- Wie stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin Leistungen für Ihre Abschlagszahlungen erhalten?
- Wie verhalten, wenn eine Insolvenz des Vertragspartners droht?
Hieraus ergeben sich für Auftraggeber und Bauherren unter anderem folgende rechtlichen Fragen:
- Welche Rechte und Ansprüche haben Auftraggeber bei Störungen im Betriebsablauf und hieraus resultierender Bauzeitverzögerungen?
- Bestehen Regelungen zu einer Vertragsstrafe und kann diese geltend gemacht werden?
- Darf der Vertragspartner einen Vertragsanpassung aufgrund höherer Gewalt [Verlinkung Unterseite] verlangen?
- Kann der Bau- oder Architektenvertrag mit einer ordentlichen Kündigung oder einer außerordentlichen Kündigung beendet werden?
- Welche Rechte bestehen bei einer drohenden oder eingetretenen Insolvenz des Vertragspartners?
Vorsorge für die Zukunft:
Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten. Dies gilt gleichermaßen für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Typische Probleme im öffentlichen Baurecht:
Nicht nur die Bauwirtschaft, sondern auch die Behörden bzw. deren Mitarbeiter leiden durch die Corona-Pandemie und die deshalb ergangenen Verordnungen. Typische Probleme im öffentlichen Baurecht sind deshalb:
- Verzögerungen bei der Bearbeitung eines Bauantrags und der Erteilung einer Baugenehmigung oder Nutzungsänderungsgenehmigung.
- Verzögerungen bei der Akteneinsicht.
Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise in der Corona-Krise.