Bauzeitverzögerung

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Infolge der Corona-Pandemie haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Zwar sind das Handwerk und der Dienstleistungssektor in Deutschland nicht unmittelbar von Verboten betroffen wie beispielsweise der Einzelhandel oder der Freizeit- und Vergnügungssektor. 

Im Rahmen dieser Verordnungen wurden jedoch unter anderem ein sogenanntes „Kontaktverbot“ verhängt, innereuropäische Grenzen sowie Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Zudem ist die Logistikbranche derzeit primär damit beschäftigt, den Bedarf an Lebens- und Hygieneartikeln zu decken.

Dies führ teils unmittelbar, zumindest aber mittelbar dazu, dass es zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf und damit verbundenen rechtliche Probleme kommt und zunehmend auch kommen wird:

  • Nicht nur müssen sich mehr und mehr Arbeitskräfte sowie Architekten und Ingenieure um die Kinderbetreuung kümmern. 
  • Baustellen im europäischen Ausland können zudem nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen angefahren werden, da Grenzen geschlossen sind oder Grenzkontrollen durchgeführt werden, 
  • Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland fallen auf den Baustellen aus und
  • zunehmend fehlen dringend benötigte Baumaterialen.

Hierdurch kann es zu einer Bauzeitverzögerung kommen.

Unter dem Begriff Bauzeitverzögerung werden alle Verzögerungen erfasst, die dazu führen, dass das Bauvorhaben nicht in der vertraglich vereinbarten Zeit fertiggestellt werden kann. Häufig ist eine Bauzeitverzögerung eine Folge einer sogenannten Störung des Betriebsablaufs.

Hieraus ergeben sich für Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure – also Auftragnehmer ‑ vielfältige rechtliche Fragen, nämlich u. a. 

  • Welche Rechte und Ansprüche bestehen bei einer Bauzeitverzögerung
  • Wie verhalten, wenn Materialien vom Vertragspartner Aufgrund Materialknappheit [Verlinkung Unterseite] oder logistischer Lieferprobleme [Verlinkung Unterseite] nicht mehr oder nicht rechtzeitig geliefert werden können?
  • Wie umgehen mit Vertragsstrafen [Verlinkung Unterseite]?
  • Greifen die in den meisten Bau- und Architektenverträgen enthaltenen Klauseln zum Stichwort höhere Gewalt [Verlinkung Unterseite]?
  • Wie umgehen mit einer ordentlichen Kündigung oder einer außerordentlichen Kündigung des Bau- oder Architektenvertrags durch den Auftraggeber?

Auch für Auftraggeber und Bauherren stellen sich rechtliche Fragen, wenn auch aus der anderen Perspektive:

Vorsorge für die Zukunft:

Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten. Dies gilt gleichermaßen für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Infolge der Corona-Pandemie haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Zwar sind das Handwerk und der Dienstleistungssektor in Deutschland nicht unmittelbar von Verboten betroffen wie beispielsweise der Einzelhandel oder der Freizeit- und Vergnügungssektor. 

Im Rahmen dieser Verordnungen wurden jedoch unter anderem ein sogenanntes „Kontaktverbot“ verhängt, innereuropäische Grenzen sowie Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Zudem ist die Logistikbranche derzeit primär damit beschäftigt, den Bedarf an Lebens- und Hygieneartikeln zu decken.

Probleme für die Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure = Auftragnehmer

Dies führ teils unmittelbar, zumindest aber mittelbar dazu, dass auch die Bauwirtschaft und die in dieser Branche tätigen Unternehmen und Freiberufler (z.B. Architekten und Ingenieure) teils erhebliche Nachteile erleiden und zukünftig wohl auch erleiden werden: 

  • Nicht nur können Arbeitskräfte oder Architekten und Ingenieure nicht weiter arbeiten, weil sie sich um die Kinderbetreuung kümmern müssen. 
  • Baustellen im europäischen Ausland können nicht oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen angefahren werden, da Grenzen geschlossen sind oder Grenzkontrollen durchgeführt werden, 
  • Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland fallen auf den Baustellen aus,
  • zunehmend fehlen dringend benötigte Baumaterialen und
  • drohende oder eingetretene Insolvenz des Vertragspartners.

Hieraus ergeben sich für Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure – also Auftragnehmer ‑ vielfältige rechtliche Fragen, nämlich u. a. 

  • Welche Rechte und Ansprüche haben Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure bei Störungen im Betriebsablauf und hieraus resultierender Bauzeitverzögerungen
  • Wie verhalten, wenn Materialien vom Vertragspartner Aufgrund Materialknappheit [Verlinkung Unterseite] oder logistischer Lieferprobleme [Verlinkung Unterseite] nicht mehr oder nicht rechtzeitig geliefert werden können?
  • Wie umgehen mit einer Vertragsstrafe?
  • Greifen die in den meisten Bau- und Architektenverträgen enthaltenen Klauseln zum Stichwort höhere Gewalt[Verlinkung Unterseite]?
  • Wie umgehen mit einer ordentlichen Kündigung oder einer außerordentlichen Kündigung des Bau- oder Architektenvertrags durch den Auftraggeber?
  • Sofortmaßnahmen bei der drohenden oder eingetretenen Insolvenz  des Vertragspartners.

Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten.

Probleme für Auftraggeber und Bauherren durch die Corona-Krise

Auch Auftraggeber und insbesondere private Bauherren haben mit erheblichen tatsächlichen und damit auch rechtlichen Problemen zu rechnen. Privates Baurecht

Auch Auftraggeber und insbesondere private Bauherren haben mit erheblichen tatsächlichen und damit auch rechtlichen Problemen zu rechnen. Privates Baurecht und öffentliches Baurecht sind dabei gleichermaßen betroffen:

Typische Probleme im privaten Baurecht:

  • Wie verhalten, wenn das beauftragte Bauunternehmer nicht mehr leistet?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin Leistungen für Ihre Abschlagszahlungen erhalten?
  • Wie verhalten, wenn eine Insolvenz des Vertragspartners droht?

Hieraus ergeben sich für Auftraggeber und Bauherren unter anderem folgende rechtlichen Fragen:

Vorsorge für die Zukunft:

Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten. Dies gilt gleichermaßen für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Typische Probleme im öffentlichen Baurecht:

Nicht nur die Bauwirtschaft, sondern auch die Behörden bzw. deren Mitarbeiter leiden durch die Corona-Pandemie und die deshalb ergangenen Verordnungen.

Typische Probleme im öffentlichen Baurecht sind deshalb:

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise in der Corona-Krise.

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