Reiserecht in der Corona-Krise

Infolge der Corona-Pandemie haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Unter anderem wurden Reisebeschränkungen verhängt und Reisewarnungen für das Ausland ausgesprochen.

Viele Verbraucher haben aber bereits dein Jahresurlaub gebucht und (An-)Zahlungen geleistet.

Da viele Reiseunternehmen und Hoteliers um ihre Existenz fürchten, sind die nicht ohne Weiteres dazu bereit, geleistete Zahlungen zurückzugewähren, auch wenn sie hierzu verpflichtet wären.

Hieraus ergeben sich die Fragen für die Verbraucher im Bereich des Reisevertragsrechts,

  • ob und wie die Reise oder die Hotelbuchung storniert werden und
  • der bereits (an-)gezahlte Reisepreis zurückverlangt werden kann.

Wir helfen Ihnen gerne schnell und unbürokratisch dabei, Ihre Forderungen im Reisevertragsrecht durchzusetzen!

Für Flug- und Pauschalreisende hat dies weitreichende Konsequenzen.

In Kürze finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Kontakt aufnehmen