Gewerbemietrecht
Im Gewerbemietrecht hat der XII. Senat des Bundesgerichtshofs das letzte Wort. Dessen Rechtssprechung folgt heute in vielen Fällen der sehr mieterfreundlichen Ansicht des für die Wohnraummiete zuständigen VIII. Senats. Dennoch stehen sich die Vertragsparteien bei der Gewerbemiete meist auf Augenhöhe gegenüber. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Interessen bei der Vertragsgestaltung („Contracting“) sinnvoll umzusetzen.
Wir entwerfen maßgeschneiderte und zukunftssichere Mietverträge und führen zielorientierte Vertragsverhandlungen. Dabei achten wir auf die richtigen vertraglichen Lösungen zur Nutzung der Mietsache, der Entwicklung der Miethöhe sowie der Klärung von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Eine Vertragsgestaltung mit Weitblick verhindert spätere Streitigkeiten.
Auf dem Gebiet des Gewerbemietrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter und Untermieter.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei folgenden Themen:
- Transparente Regelungen zu Laufzeit, Optionen und Mietpreisentwicklung
- Klärung der Pflichten zur Durchführung von Instandhaltung, Instandsetzung , Schönheitsreparaturen und der Pflicht zur Endrenovierung
- Möglichkeiten der Kündigung des Mietvertrages
- Vereinbarung von Mietsicherheiten und Ausübung von Vermieterpfandrechten
- Bauliche Maßnahmen von Vermieter und Mieter sowie Rückbauverpflichtungen
- Vermeidung von sog. „Schriftformfallen“
- Vereinbarung von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen
- Regelungen zu Mietnebenkosten bzw. Betriebskosten
Selbstverständlich beobachten wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit ständig die aktuelle Rechtsprechung zum Gewerbemietrecht, insbesondere zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Vertragsmuster passen wir ständig der Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur an.
Auch in laufenden Mietverhältnissen beraten wir unsere Mandanten u. a. über Möglichkeiten
- der vorzeitigen Vertragsbeendigung (insbesondere bei Schriftformverstößen)
- der Durchsetzung und Abwehr von Mängelrechten und Mieterhöhungen
- der Behandlung von Konkurrenzsituationen und Wettbewerbsverboten
- des Vollzugs einer Versorgungssperre nach Kündigung des Vertrages
Für Investoren und sonstige Grundstückskäufer übernehmen wir die Prüfung von Mietverträgen, in welche diese durch den Erwerb der Immobilie auf Vermieterseite eintreten. Im Rahmen dieser Vertragsprüfung (rechtliche „Due Diligence“) beurteilen wir, wie werthaltig und „zukunftsfest“ ein zu übernehmendes Vertragsverhältnis ist. Hierbei prüfen wir auch Möglichkeiten der Mietanpassung sowie die Chancen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wegen Schriftformverstößen.
Schließlich setzen wir – wenn nötig - die Rechte unserer Mandanten mit gerichtlicher Hilfe durch, und zwar vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.
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Ansprechpartner

Jochen Hoffmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
E-Mail: hoffmann@gssr.de

Ina Zimmermann
Rechtsanwältin (kein Partner)
E-Mail: zimmermann@gssr.de
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer
Hohenzollernring 85/87
50672 Köln
Telefon: 0221 - 39924 - 0
Telefax: 0221 - 39924 - 10
E-Mail: info@gssr.de
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