Mietrecht

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Wer trägt das Verspätungsrisiko? Kündigung möglich?

Insbesondere wenn die Kündigungsmöglichkeiten ( §§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a), 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ) zu prüfen sind, ist zu klären, wann sich der Mieter „für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug“ befindet. Hierzu hat der BGH entschieden ( Urt. v.……

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Schriftform: Bezugnahme auf frühere Nachträge

Werden Mietverträge nicht unter Beachtung der gesetzlichen Schriftform geschlossen, sind diese ungeachtet einer Laufzeitvereinbarung mit gesetzlicher Frist für beide Seiten kündbar. In nahezu jeder gewerbemietrechtlichen Beratung spielen die Schriftformvoraussetzungen eine zentrale Rolle. Das KG Berlin (Beschluss v. 09.11.201, 8 U 105/17) hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Parteien hatten einen Mietvertrag über Außenwerbeflächen geschlossen. Der Vertrag……

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Kontrolle Nebenkostenabrechnung

Der BGH hatte über folgenden Fall zu entscheiden : Die Mietwohnung hat 94 qm, das Haus insg. 720 qm Wohnfläche. Beheizt wird das Haus über eine Zentralheizung. Der Verbrauch der einzelnen Mietwohnung wird über Zähler ermittelt. Der Vermieter verklagte den Mieter, der die Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung für 2013 und 2014 nicht bezahlte. Denn die Heizkosten betrugen……

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fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 a) BGB kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn sich der Mieter mit der Erfüllung seiner Mietzinszahlungsverpflichtung in 2 aufeinander folgenden Terminen in voller Höhe oder in Höhe eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befand. Der BGH ( Urt. v. 27.09.2017, VIII ZR193/16 ) hat nun noch einmal……

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Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks

Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis unter Einhaltung der Frist des § 573 c Abs. 1 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Der BGH hat nun noch einmal betont ( Urt. v. 27.09.2017,……

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Verlängerung der Verjährungsfrist in einem Formularvertrag ist unwirksam

In dem von dem Vermieter einer Wohnung verwandten Formularmietvertrag ist eine Klausel enthalten, nach der die gemäß § 548 Abs. 1 BGB für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache ( und für Aufwendungsersatzansprüche des Mieters i.S.d. § 548 Abs. 2 BGB ) geltende Verjährungsfrist von 6 Monaten auf 12 Monate verlängert wird und diese……

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Zustellung der Kündigung an einen Empfangsboten

Grundsätzlich ist die Kündigung eines Vertrages gegenüber dem Vertragspartner – bei mehreren Vertragspartnern gegenüber allen – zu erklären. Probleme treten auf, wenn stattdessen Dritte als Empfänger solcher Erklärungen gewählt werden. Das LG Magdeburg (Urteil v. 31.08.2017 – 9 O 615/17) hatte über einen solchen Fall zu entscheiden: Die Parteien streiten üer die Wirksamkeit der Kündigung eines gewerblichen……

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Beseitigung von Lärmbeeinträchtigungen in einem Mietshaus

Eine im Erdgeschoss des Mietshauses wohnende Mieterin nahm ihre Vermieterin auf Beseitigung von Lärmstörungen in Anspruch, die aus der Mietwohnung im 1. OG kamen.Es handelte sich um wiederkehrendes Stampfen, Springen, Poltern und sonstigen Lärm, der durch agressive familiäre Auseinandersetzungen verursacht wurde. Der BGH ( Urt. v. 22.08.2017 – VIII ZR 226/16 ) hatte sich damit zu beschäftigen,……

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Das Ende der Schriftformheilungsklausel

Zentrales Thema im gewerblichen Mietrecht ist die gesetzliche Schriftform. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen schriftlich abgefasst sein. Anderenfalls ist die Laufzeitvereinbarung unbeachtlich. Beide Seiten können dann den Vertrag, auch wenn sie etwas völlig anderes vereinbart hatten, jederzeit und ohne Angabe weiterer Gründe mit gesetzlicher Frist beenden. Der strengen Formvorschrift unterfallen alle Vertragsinhalte,……

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Gartenpflege bei gemietetem Einfamilienhaus

Es ist immer wieder streitig, welche Pflichten den Mieter eines Einfamilienhauses hinsichtlich des dazugehörigen Gartens treffen. Enthält der Mietvertrag insofern keinen ausführlichen Leistungskatalog ( zumindest durch Einbeziehung der Regelung des § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung ), so schuldet der Mieter während des Mietverhältnisses nur einfache Gartenpflegearbeiten. Dazu gehören Rasen mähen, Unkraut jäten und Laub aufkehren, aber……

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